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Steuer-
optimierung

Optimieren Sie Ihre beruflichen Vorsorge bei...

STELLENWECHSEL

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Pensionskassenguthaben auf zwei Freizügigkeitskonten aufzuteilen und profitieren Sie bei der Pensionierung von tieferen Steuern.

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VERLASSEN DER SCHWEIZ

Profitieren Sie von einer Steuerersparnis von 40 % und mehr, indem Sie Ihre Pensionskassengelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

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investian arbeitet mit einer Freizügigkeitsstiftung zusammen, die ihren Sitz im Kanton mit den niedrigsten Steuersätzen der Schweiz hat.

Meine Dienstleistungen

investian hat einen Kooperationsvertrag mit einer Freizügigkeitsstiftung im Kanton mit den tiefsten Quellensteuersätzen abgeschlossen.

Wir bieten umfassende und transparente Unterstützung während des gesamten Prozesses:

  • Kontoeröffnung bei der Freizügigkeitsstiftung

  • Übertragung von Pensionskassenguthaben aus Ihrer beruflichen Vorsorge

  • Erstellung von Zahlungsaufträgen und deren Ausführung

  • Sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind

  • Bei Vermögenswerten, die nicht sofort ausbezahlt werden können, Anlage des Pensionskassenkapitals zu wettbewerbsfähigen institutionellen Zinssätzen in mehr als 60 BVG-konformen Anlagefonds

Stellenwechsel

Ihr Pensionskassenguthaben wird normalerweise an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Das sollten Sie sich zweimal überlegen! Besser ist es, wenn Sie Ihr Pensionskassenkapital vorher an eine Freizügigkeitsstiftung überweisen.

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Ihr Freizügigkeitskapital kann unter folgenden Voraussetzungen auf max. 2 Freizügigkeitskonten übertragen und gesplittet werden:

  • Wechsel des Arbeitgebers

  • Selbsständigkeit

  • Stellenverlust

  • Sabbatical von mehr als 3 Monaten

  • Die Schweiz endgültig verlassen
     

So können Sie beim Bezug Ihrer Vorsorgegelder bei der Pensionierung beträchtliche Kapitalsteuern sparen. Wir arbeiten mit einer unabhängigen Freizügigkeitsstiftung zusammen und unterstützen Sie umfassend bei der Übertragung.

Die Schweiz verlassen

Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sich Ihr Guthaben aus der Schweizer beruflichen Vorsorge auszahlen lassen. Abhängig von Ihrer Situation können für EU- und EFTA-Zielländer einige Einschränkungen gelten. Beim Austritt wird vom Kanton, in dem Ihre Pensionskasse ihren Sitz hat, eine Quellensteuer erhoben. Die lokalen Steuervorschriften unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, daher können die Steuern, die auf Ihr Pensionskassenguthaben erhoben werden, stark variieren.

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Durch die Übertragung Ihres Guthabens aus der beruflichen Vorsorge an eine Freizügigkeitsstiftung in einem steuergünstigen Kanton sind Steuerersparnisse von über 50 % möglich.

Beispiel: Dauerhafter Umzug nach Grossbritannien

  • Das Vereinigte Königreich überträgt die Besteuerungsrechte ausschliesslich der Schweiz

  • Die Quellensteuer kann nicht erstattet werden

  • Profitieren Sie von folgenden Steuerersparnissen:

    • 3.50k CHF bei Vermögen von 100k CHF​

    • 5.25k CHF bei Vermögen von 150k CHF

    • 17.5k CHF bei Vermögen von 500k CHF

    • 24.0k CHF bei Vermögen von 750k CHF

    • 35.0k CHF bei Vermögen von 1M CHF

  • Zahlen ab 1.1.2021

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